Die Ausbildung wird durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geregelt. Folgende Ausbildungswege sind möglich:
| Regelausbildung nach §4 RettAssG: |
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Dieser Ausbildungsgang besteht aus insgesamt 16 Wochen Theorieunterricht sowie Praktika im Krankenhaus und auf einer Lehrrettungswache. Nach dem Staatsexamen folgen 1600 Stunden praktische Tätigkeit auf einer Lehrrettungswache.
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| Verkürzte Ausbildung für Rettungssanitäter: (§8.2 RettAssG) |
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Nach abgeschlossener Ausbildung zum Rettungssanitäter absolvieren Sie einen 10 Wochen umfassenden Theorielehrgang und ein Praktikum im Krankenhaus bevor Sie das Staatsexamen ablegen. Es folgen 1600 Stunden praktische Tätigkeit auf einer Lehrrettungswache.
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Weitere Informationen zur Ausbildung und Lehrgangsterminen finden Sie unter
www.malteser-schulen.de.